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Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotografin und Kundschaft erreicht werden.

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1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt)  gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen, Dienstleistungen von Karin Bischof photographer.

Mit der Bestellung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder Terminreservation gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

Von Karin Bischof photographer erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.

 

1.1. Produktionsauftrag

Karin Bischof photographer verpflichtet sich den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Karin Bischof photographer kann dies zum Teil durch Dritte ausführen lassen. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann die Fotografin bzw. ihre Agentin Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen (AssistentInnen, VisagistInnen, StylistInnen, etc.). Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Karin Bischof photographer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.

 

1.2. Auswahl / Lieferung der Fotos / Fristen

Die Selektion und Bearbeitung der Bilder nach dem Fotoshooting wird innerhalb von 14 Tagen durch Karin Bischof photographer erledigt und anschliessend dem Auftraggeber via Download zur Abnahme vorgelegt.

Rohdaten werden dem Kunden nicht abgegeben. 

 

1.3. Verpflegung und Pausen

Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 5 Stunden (insbesondere bei Veranstaltungen), ist Karin Bischof photographer mit Verpflegung und Getränken zu versorgen und angemessene Pausen zu gewähren.

 

2. Buchung

Durch die schriftliche Zusage eines vorgeschlagenen Termins gilt ein Auftrag/Termin als gebucht. Zusätzlich wird bei Aufträgen im grossen Umfang gegebenenfalls ein schriftlicher Vertrag geschlossen.

 

3. Annullation und/oder Terminverschiebung des Fotoauftrags oder der Beratung
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3.1. Terminannullation des Fotoauftrags
  • Nach der Terminbestätigung (eMail) bis 14 Tage vor dem Termin: einmalige Gebühr von CHF 200 (sollten beim Auftrag Dritte mitwirken, wie z.B. Stylisten, Assistenten etc., wird auch für diese Beteiligten die einmalige Gebühr erhoben)

  • Danach: 50% des gebuchten Angebots

  • Keine Abmeldung oder Nichterscheinen oder kurzfristige Abmeldung am Shootingtag: 100% des gebuchten Angebots

  • Verspätungen von mehr als 30 Min ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und werden in Rechnung gestellt. Die Shootingzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, wie in der Bestätigungsmail festgelegt wurde.

Abmeldungen haben telefonisch oder per eMail zu erfolgen. Die oben genannten Entschädigungen gelten auch bei Krankheit. Die Annullationskosten werden via Rechnung eingefordert.

 

3.2. Terminverschiebung des Fotoauftrags
  • Nach der Terminbestätigung (eMail) bis 48 Stunden vor Terminbeginn: einmalige Gebühr von CHF 150 (sollten beim Auftrag Dritte mitwirken, wie z.B. Stylisten, Assistenten etc., kann auch für diese Beteiligten die einmalige Gebühr erhoben)

    • Die Gebühr gilt nur, wenn bereits ein neuer Termin vereinbart wurde. Ansonsten gilt es als Terminstornierung.

    • Die Kosten sind angemessene Umsatzverluste des blockierten Termins, welcher so kurzfristig nicht mehr neu belegt werden kann.

Verschiebungen haben telefonisch oder per eMail zu erfolgen. Die oben genannten Entschädigungen bei Punkt 3.1  und 3.2 gelten auch bei Krankheit. Die Verschiebungs Pauschalen werden via Rechnung eingefordert.

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4. Höhere Gewalt

Ist es Karin Bischof photographer aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Karin Bischof photographer auf das Einfordern der vereinbarten Kosten.

Karin Bischof photographer kann nicht rechtlich belangt werden und es kann keinen Schadenersatz gefordert werden. Natürlich bemüht sich Karin Bischof photographer, eine Ersatzfotografin zu engagieren, welche auf eigene Rechnung mit ihren Leistungen arbeitet.

Ist es Karin Bischof photographer aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich, die Fotos in der vereinbarten Zeit auszuliefern, kann Karin Bischof photographer nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.

 

4.1.  Fotoshooting / andere Fotoaufträge
  • Es ist auf Wunsch des Kunden ein Ersatztermin zu vereinbaren

  • Der Auftraggeber verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Karin Bischof photographer.

 

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Angebote auf der Website oder in Offerten von Karin Bischof photographer sind unverbindlich. Karin Bischof photographer behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.

Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Karin Bischof photographer ist nicht MwSt.-pflichtig.

  • Die Rechnung erfolgt via eMail im Anschluss an den Fotoauftrag / das Fotoshooting – gleichzeitig mit der Auslieferung der Fotos durch Karin Bischof photographer.

  • Die Bezahlung ist innert 10 Tagen Netto nach Rechnungserhalt in vollständiger Höhe fällig.

    • Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug.

    • Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von CHF 5 (für die 1. Mahnung) und CHF 10 für die 2. und letzte Mahnung. Es wird zusätzlich einen Verzugszins à 5% pro Monat berechnet.

    • Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zulasten des Auftraggebers.

  • Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen wie z.B. Kosten für gebuchte Models, anfallende Reisekosten wie Taxi zu schwer erreichbaren Orten oder dem nächsten Bahnhof, Parktickets, Übernachtungs- und sonstige Spesen, Kurierdienste, zusätzliche Requisiten, sowie weitere vor Ort anfallende auftragsbedingte Kosten, welche nicht im Honorar enthalten sind, gehen zulasten des Auftraggebers und sind innert 10Tagen Netto zu begleichen.

  • Erklärung zum Honorar: Fullday resp. ein Ganztages-Honorar entspricht 8 Stunden. Ein Halfday resp. Halbtags-Honorar entspricht 4 Stunden. Es sind auch Stunden-Honorare möglich. An- und Rückreise sowie weitere erforderliche Kosten (siehe oben) werden separat berechnet. Details werden jeweils auf dem Angebot ausgeführt.

  • Das Honorar ist auch dann in vollständiger Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

  • Bei grösseren Aufträgen kann eine Akontozahlung von der Fotografin verlangt werden.

 

6. Gutscheine

Von Karin Bischof photographer ausgestellte Gutscheine richten sich an der aktuellen Preisliste von Karin Bischof photographer.

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7. Künstlerischer Gestaltungsspielraum der Fotografin

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten/Nachbearbeitungen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Karin Bischof photographer unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von Karin Bischof photographer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

 

8. Beanstandungen und Sicherung der Fotodateien
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Karin Bischof photographer gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

  • Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials / die Ware betreffen, sind innerhalb 7 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial / die Ware als genehmigt.

  • Die Rohdaten und gelieferten Produkte werden während 1 Jahr nach dem Auftrag von Karin Bischof photographer sorgfältig gesichert. Während diesem Zeitraum können einzelne Fotos nachbestellt werden. Danach ist der Auftraggeber allein für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Daten verantwortlich. Es empfiehlt sich eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger zu tätigen.

 

9. Bildrechte
  • Bei Fotografien, welche Karin Bischof photographer von einer Person/einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz der Fotografin.

  • Der Auftraggeber (Privatpersonen) kauft mit dem Erhalt der Bilder nicht das Urheberrecht. Das Nutzungsrecht erhält er, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur für den Privatgebrauch (Bewerbungen, Einladungskarten, Social Media-Profilfotos etc.). Die Fotos dürfen auch ohne Erwähnung der Fotografin veröffentlicht werden, solange damit keinen kommerziellen Nutzen verfolgt wird.

  • Der Kunde (gewerblich; Unternehmen) erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung der Fotografien eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen (Zeitraum und Zweck). Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

  • Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

  • Die Fotografin kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehältlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren.

  • Bei Verwendung des Werks für eine Publikation hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen. Der Name des Fotografen ist bei einer Publikation wie folgt zu nennen: ‘Karin Bischof photographer’, ‘Karin Bischof’, ‘www.karinbischof.com

  • Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist als Schadenersatz ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorar zu zahlen.

  • Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch die Fotografin für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt die Fotografin dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

  • Die Fotografin darf den Kunden als Referenz (inkl. Verwendung der Bilder im Rahmen des Fotografen-Portfolios) angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.

  • Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Karin Bischof photographer erlaubt. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

  • Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Karin Bischof photographer erfolgten) Nutzung, Verwendung, Veränderung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

 

10. Referenzen

Bei entsprechender schriftlicher zusätzlicher Vereinbarung erhält Karin Bischof photographer als Urheberin das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website, Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten etc..). Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von Karin Bischof photographer.

Karin Bischof photographer hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

 

11. Datenschutz und -sicherheit

Karin Bischof photographer verpflichtet sich, Fotografien nur mit Einwilligung der abgebildeten Person zu veröffentlichen. Bei Veranstaltungen hat der Auftraggeber die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen einzuholen und haftet für diese allein. Adressdaten des Kunden werden ausschliesslich für die Abwicklung des Fotoauftrages verwendet. Es werden keine personenbezogene Daten wie Adresse oder eMail-Adresse an Dritte weitergegeben.

 

12. Abschliessendes

Die mit Karin Bischof photographer abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Karin Bischof photographer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz der Fotografin, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. Januar 2022. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

Zürich, Karin Bischof photographer, www.karinbischof.com, August 2022

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